Teilnahmebedingungen Ideenwettbewerb #createideasnotwaste
der Abfallwirtschaftsbetriebe Münster (awm)

Diese Teilnahmebedingungen regeln die Teilnahme am Ideenwettbewerb #createideasnotwaste.

1. Gegenstand des Ideenwettbewerbs

1.1 Mit dem Ideenwettbewerb sollen Ideen generiert, gesammelt und gefördert werden, die auf die Vision 2030 der awm einzahlen und somit die Stadt Münster abfallfreier und nachhaltiger machen. Die Teilnehmenden sind aufgerufen, unterschiedlichste Ideen zu den vier Kategorien

  • Abfallvermeidung,
  • Stadtsauberkeit,
  • Richtige Abfalltrennung & Wertstoffe gewinnen, sowie
  • Upcycling & Wiederverwendung

einzureichen, die im Tätigkeitsgebiet der awm umsetzbar sind.

1.2 Die Fachjury wählt in jeder der vier Kategorien unter Anwendung des in diesen Teilnahmebedingungen beschriebenen Verfahrens jeweils zwei siegreiche Beiträge aus.

1.3 Die awm möchte möglichst vielen Ideen zur Umsetzung verhelfen und behält sich über die siegreichen Beiträge hinaus die Auswahl weiterer Ideen zur Umsetzung vor.

1.4 Die Sieger des Ideenwettbewerbs erhalten umfassende Unterstützung durch die awm. Sie stellen für die Umsetzung der Ideen die entsprechende Expertise, Arbeitskraft, Kontakte zu den Netzwerkpartner und, falls notwendig, auch finanziellen Mittel zur Verfügung. Gewinne oder Prämien werden nicht ausgelobt. Ein Anspruch auf Umsetzung von Ideen entsteht jedoch nicht.

2. Veranstalter des Ideenwettbewerbs

Veranstalter sind die Abfallwirtschaftsbetriebe der Stadt Münster (nachfolgend kurz „awm“):

Stadt Münster
Abfallwirtschaftsbetriebe Münster
Rösnerstraße 10
48155 Münster

3. Teilnahmeberechtigung

3.1 Teilnahmeberechtigt sind volljährige Einzelpersonen oder für die Zwecke des Ideenwettbewerbs durch ihre Erziehungsberechtigten vertretene Minderjährige, ferner Vereine, Unternehmen, Schulen, Kindergärten und sonstige Gruppen, sofern diese ihre Ideen durch eine/n Projektverantwortliche/n einreichen. Der/die Projektverantwortliche/n muss zum Zeitpunkt der Einreichung volljährig sein und als Ansprechpartner/in Verantwortliche/r für die Dauer des Wettbewerbs und ggf. für die nachfolgende Abwicklung zur Verfügung stehen („Projektverantwortliche/r“).

3.2 Es besteht kein Rechtsanspruch auf die Teilnahme am Wettbewerb.

3.3 Mitarbeitende der awm sind von der Teilnahme ausgeschlossen.

4. Durchführung des Ideenwettbewerbs

Der Ideenwettbewerb ist in drei Phasen unterteilt:

Phase 1: Ideen einreichen

Die Teilnehmenden reichen ihre Idee ausschließlich mittels der über die URL www.awm.muenster.de/allewirkenmit erreichbare Plattform (die „Wettbewerbsplattform“) ein. Ist der Teilnehmende keine Einzelperson, reicht der/die Projektverantwortliche die Idee stellvertretend für die dahinterstehende Gruppe ein.

Die Ideen sind anhand der Fragen im Einreichungsformular zu erläutern. Zur Verdeutlichung können zusätzlich Fotos, Videos und Dokumente eingereicht werden.

Das Einreichen der Ideen ist ab dem 17.05.2023, 0 Uhr, möglich. Teilnahmeschluss ist der 31.08.2023, 24 Uhr.

Auf anderem Wege oder außerhalb des Teilnahmezeitraums eingereichte Beiträge können nicht berücksichtigt werden.

Phase 2: Abstimmung und Bewertung durch die Fachjury

Nach Prüfung der eingereichten Ideen durch die awm werden diese veröffentlicht und für die spätere Abstimmung freigegeben.

Vom 01.09.2023 bis zum 30.09.2023 können die Teilnehmenden Stimmen für ihre Ideen sammeln. Die Stimmabgabe erfolgt über die Wettbewerbsplattform. Die Bürgerinnen und Bürger aus Münster haben in dieser Zeit die Möglichkeit, für eingereichte Ideen abzustimmen, die mithilfe der awm umgesetzt werden sollen. Hierbei kann für mehrere Ideen abgestimmt werden, jedoch nur eine Stimme pro Idee abgegeben werden. Eine Registrierung ist hierfür nicht erforderlich. Mitarbeitende der awm dürfen ebenfalls für die Ideen stimmen.

Die Ideen werden nach Abschluss der Abstimmung durch eine durch die awm bestimmte Fachjury bewertet. Hierbei werden folgende Kriterien berücksichtigt: Abschneiden im Online-Voting, Wirkung/Nutzen, erwartete Akzeptanz, Realisierbarkeit, Skalierbarkeit, Kreativität und Nachhaltigkeit in der Umsetzung.

Phase 3: Bekanntgabe der Gewinner, Umsetzung der Ideen

Ende Oktober 2023 werden die awm die Entscheidung der Fachjury bekanntgeben und die Gewinner benachrichtigen. Im Anschluss wird die Umsetzung der siegreichen Ideen mit den Gewinnern geplant. Die Ideen sollen dann zeitnah umgesetzt werden.

6. Wettbewerbsbeiträge, Ausschluss von Beiträgen oder Teilnehmenden

6.1 Mit der Einreichung eines Beitrags versichern die Teilnehmenden, dass sie diese Teilnahmebedingungen anerkennen, dass sie alle Beiträge Dritter und verwendeten Quellen genau bezeichnen und mit einer Quellenangabe versehen, dass die persönlichen Daten der Teilnehmenden sowie im Zusammenhang mit der Teilnahme am Wettbewerb erstellte Foto- und Filmaufnahmen entsprechend dieser Teilnahmebedingungen für die Berichterstattung über den Wettbewerb und die Presse- und Öffentlichkeitarbeit des Veranstalters verwendet und an Dritte weitergegeben werden dürfen.

6.2 Den Teilnehmenden am Ideenwettbewerb wird kein Honorar und keine Aufwandsentschädigung gezahlt. Sämtliche Kosten der Erstellung und Einreichung der Ideen tragen die Teilnehmenden.

6.3 Nicht teilnehmen können Ideen, die Teilnehmende oder Dritte gefährden, die Gewalt verherrlichen, die Militärtechnik oder Waffen einsetzen oder erforschen, die nicht durch die Teilnehmenden persönlich erstellt wurden, die gegen geltendes Recht verstoßen, die bereits in einem anderen Wettbewerb eingereicht worden sind oder eingereicht werden, die bereits vermarktet werden oder während des Wettbewerbs auf eine Vermarktung vorbereitet werden. Wenn fremde Beiträge zitiert oder verwendet werden, müssen diese als fremd gekennzeichnet und mit einer Quellenangabe versehen werden; außerdem muss diese Nutzung fremder Inhalte rechtlich zulässig sein (gesetzliche Zulässigkeit oder nachgewiesene Einholung der Nutzungsrechte).

6.4 Vor und während der Dauer des Wettbewerbs dürfen die Ideen nicht Rahmen einer Unternehmensgründung vermarktet oder auf eine Vermarktung vorbereitet werden.

6.5 Die Teilnehmenden verpflichten sich zu einem respektvollen Umgang miteinander und mit allen Beteiligten am Wettbewerb. Bei einem Verstoß gegen diese Teilnahmebedingungen behält sich der Veranstalter das Recht vor, Teilnehmende vom Ideenwettbewerb auszuschließen. Ideen, die die Teilnahmebedingungen nicht einhalten, können jederzeit zurückgewiesen oder vom Wettbewerb ausgeschlossen werden. Ausgeschlossen werden auch Teilnehmende, die sich unerlaubter Hilfsmittel bedienen oder sich anderweitig durch Manipulation Vorteile verschaffen. Der Veranstalter kann einen solchen Ausschluss auch nachträglich aussprechen. In der Bewertung ist der Veranstalter / die Jury frei.

7. Nutzungsrechte

7.1 Die Teilnehmenden erklären mit Einreichung des jeweiligen Beitrags, dass sie die Autorinnen / Autoren bzw. Urheber/ Urheberinnen ihrer eingereichten Ideen sind und die eingereichten Unterlagen und Medien, insbesondere auch Bilder, Film-, Ton- und Textbeiträge keine Rechte Dritter verletzen. Die Teilnehmenden versichern weiter, dass sie für alle Inhalte Dritter, deren Nutzung einer Rechteeinräumung bedarf, die erforderlichen Nutzungsrechte einschließlich des Rechts, dass die Inhalte auch durch den Veranstalter im Rahmen des Wettbewerbs und im Umfang dieser Teilnahmebedingungen genutzt werden können, eingeholt haben.

7.2 Von Ansprüchen Dritter, die aufgrund der bedingungsgemäßen Nutzung durch den Veranstalter gegen den Veranstalter geltend gemacht werden, stellen die Teilnehmenden den Veranstalter frei.

7.3 Der Veranstalter ist nicht verpflichtet, die von den Teilnehmenden bereitgestellten Inhalte auf potenzielle Verletzungen der Rechte Dritter zu überprüfen. Der Veranstalter ist jedoch berechtigt, Beiträge abzulehnen, wenn sie nach ihrer sachgerechten Einschätzung rechtswidrig sind oder gegen die guten Sitten verstoßen.

7.4 Die Teilnehmenden erklären sich damit einverstanden, dass ihre Ideen im Zusammenhang mit dem Ideenwettbewerb vom Veranstalter zum Zwecke der Öffentlichkeitsarbeit in Online- wie Offlinemedien genutzt, verbreitet sowie auf sonstige Weise Dritten öffentlich zugänglich gemacht werden. Die Teilnehmenden räumen den Veranstaltern daher für die Zwecke der Öffentlichkeitsarbeit vergütungsfrei das zeitlich, räumlich und inhaltlich unbeschränkte einfache Recht ein, selbst oder durch Dritte, die Wettbewerbsbeiträge zu nutzen, insbesondere zu vervielfältigen, zu verbreiten, öffentlich wahrnehmbar zu machen, zu bearbeiten, zu übersetzen und – soweit es für die Öffentlichkeitsarbeit erforderlich ist – Dritten Nutzungsrechte an den Wettbewerbsbeiträgen einzuräumen. Der Veranstalter hat insbesondere das Recht, selbst oder durch Dritte über den Ideenwettbewerb und über die an dem Wettbewerb teilnehmenden Personen in Wort und Bild, unter Namensnennung und mit Bildnissen (Film, Foto) zu berichten und dies medial zu verwerten. Zudem verpflichten sich die Teilnehmenden, in vertretbarem Rahmen kostenfrei für Audio-, Foto-, Bild- und Textpromotion im Hörfunk, Internet oder gedruckten Veröffentlichungen dem Veranstalter zur Verfügung zu stehen.

7.5 Die Rechte an den Ideen, den entwickelten Konzepten und Wettbewerbsbeiträgen verbleiben im Übrigen, vorbehaltlich einer Inanspruchnahme gem. nachstehendem Optionsrecht, bei den Ideengebern.

7.6 Die Teilnehmenden verpflichten sich bereits mit der Teilnahme am Wettbewerb, bei Interesse seitens des Veranstalters für einen Zeitraum von 6 Monaten nach Bekanntgabe der Wettbewerbsergebnisse erstrangig und ausschließlich mit den Veranstaltern vor etwaigen Dritten über eine Rechteeinräumung zu marktüblichen Konditionen hinsichtlich der Ideen und daraus abzuleitender oder abgeleiteter Schutzrechte zu verhandeln.

7.7 Hinweis zu Erfindungen: Die Präsentation einer Erfindung im Wettbewerb führt dazu, dass diese als veröffentlicht gilt und sodann nicht mehr als Patent geschützt werden kann. Wenn eine Idee als Patent geschützt werden soll, muss die Patentanmeldung durch die Wettbewerbsteilnehmenden vor der ersten Präsentation im Wettbewerb erfolgen. Eine Kostenübernahme oder -erstattung durch den Veranstalter erfolgt nicht.

8. Abbruch des Wettbewerbs

Der Veranstalter behält sich das Recht vor, den Ideenwettbewerb jederzeit aus wichtigem Grund abzusagen und jederzeit abzubrechen oder zu beenden. Dies gilt insbesondere bei höherer Gewalt oder falls der Ideenwettbewerb aus anderen organisatorischen, technischen oder rechtlichen Gründen nicht durchgeführt bzw. fortgesetzt werden kann. Von dieser Möglichkeit macht der Veranstalter insbesondere dann Gebrauch, wenn aus technischen Gründen (z. B. Viren, Manipulation) oder aus rechtlichen Gründen eine ordnungsgemäße Durchführung des Wettbewerbs nicht gewährleistet werden kann. Den Teilnehmenden stehen in einem solchen Fall keine Ansprüche gegen die Veranstalter zu.

9. Haftung

9.1 Eine Schadensersatzpflicht des Veranstalters besteht nur, sofern ein Schaden auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit des Veranstalters zurückzuführen ist. Für die schuldhafte Verletzung von Leib, Leben oder Gesundheit einer natürlichen Person haftet der Veranstalter auch bei nur einfacher Fahrlässigkeit.^

9.2 Darüber hinaus haftet der Veranstalter auch für die nur einfach fahrlässige Verletzungen von Kardinalpflichten. Kardinalpflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Ideenwettbewerbs und die Erreichung des Vertrags- und Wettbewerbszwecks überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung die Teilnehmenden regelmäßig vertrauen dürfen. Diese Haftungsbeschränkung gilt insbesondere für Schäden, die durch Fehler, Verzögerungen oder Unterbrechungen in der Übermittlung von Daten, bei Störungen der technischen Anlagen oder des Services, unrichtige Inhalte, Verlust oder Löschung von Daten, Viren oder in sonstiger Weise bei der Nutzung von Applikation entstehen.

9.3 Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.

10. Datenschutz

Die Behandlung personenbezogener Daten erfolgt gemäß der unter Datenschutz | Stadt Münster (stadt-muenster.de) abrufbaren Datenschutzerklärung.

11. Sonstiges

11.1 Die Teilnahmebedingungen unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

11.2 Sollten einzelne dieser Bestimmungen ungültig oder unwirksam sein oder werden, bleibt die Gültigkeit der übrigen Teilnahmebedingungen hiervon unberührt.